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   SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06 ER   

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SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06 ER (https://dejure.org/2006,12065)
SG Dresden, Entscheidung vom 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06 ER (https://dejure.org/2006,12065)
SG Dresden, Entscheidung vom 30. August 2006 - S 23 AS 1372/06 ER (https://dejure.org/2006,12065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung wegen einer Erkrankung an Diabetes mellitus im Rahmen der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Beurteilung der Notwendigkeit einer Krankenkostzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 21 Abs. 5
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 5 SGB II

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2005 - L 9 B 259/05

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung; Gutachtliche

    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Auch die neuere obergerichtliche Rechtsprechung hat sich von der Richtigkeit der Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft bereits überzeugt (so bspw. zutreffend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2006, Az: L 20 B 109/06 AS; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER) und dabei ausgeführt, dass nach dem "Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner (BDEM) e. V., der Deutschen Adipositas Gesellschaft e.V., der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) e.V., des Verbandes der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband (VDD) e.V. und des Verbandes der Diplom-Oecotrophologen (VDOE) e.V." sowie dem "Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulage) gemäß § 23 Abs. 4 BSHG (jetzt: § 30 Abs. 5 SGB XII)" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom Januar 2002 - die gleichfalls beide dem erkennenden Gericht vorliegen und Grundlage dieser Entscheidung sind - bei Diabetes mellitus eine diabetesorientierte kalorienreduzierte, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung gegebenenfalls unter Nutzung der auch in Discountketten angebotenen speziell für Diabetiker geeigneten Nahrungsmitteln angezeigt ist, ohne dass ein finanzieller Mehraufwand entsteht.

    Bereits der Begutachtungsleitfaden des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom Januar 2002, als auch das Rationalisierungsschema 2004 stellen aber solche neuen Erkenntnisse dar, so dass von den Empfehlungen des Deutschen Vereines, die auf Erkenntnissen Anfang der 90-er Jahre basieren, abgewichen werden kann (so bspw. zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER; SG Stade, Beschluss vom 30.09.2005, Az: S 19 SO 82/05 ER).

    Schon der "Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen" von 1999 gibt einen solchen Grund, von den "Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Gewährung von Krankenkostzulage in der Sozialhilfe" (Kleinere Schriften des Deutschen Vereins, 2. Aufl., 1997) abzuweichen (so bspw. zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER).

    Das gilt ebenfalls für die gutachtlichen Stellungnahmen aus den Jahren 2002 und 2004 (so bspw. insgesamt zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER; SG Stade, Beschluss vom 30.09.2005, Az: S 19 SO 82/05 ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - L 9 B 186/05

    Gewährung von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei der Erkrankung an

    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Auch die neuere obergerichtliche Rechtsprechung hat sich von der Richtigkeit der Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft bereits überzeugt (so bspw. zutreffend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2006, Az: L 20 B 109/06 AS; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER) und dabei ausgeführt, dass nach dem "Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner (BDEM) e. V., der Deutschen Adipositas Gesellschaft e.V., der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) e.V., des Verbandes der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband (VDD) e.V. und des Verbandes der Diplom-Oecotrophologen (VDOE) e.V." sowie dem "Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulage) gemäß § 23 Abs. 4 BSHG (jetzt: § 30 Abs. 5 SGB XII)" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom Januar 2002 - die gleichfalls beide dem erkennenden Gericht vorliegen und Grundlage dieser Entscheidung sind - bei Diabetes mellitus eine diabetesorientierte kalorienreduzierte, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung gegebenenfalls unter Nutzung der auch in Discountketten angebotenen speziell für Diabetiker geeigneten Nahrungsmitteln angezeigt ist, ohne dass ein finanzieller Mehraufwand entsteht.

    Bereits der Begutachtungsleitfaden des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom Januar 2002, als auch das Rationalisierungsschema 2004 stellen aber solche neuen Erkenntnisse dar, so dass von den Empfehlungen des Deutschen Vereines, die auf Erkenntnissen Anfang der 90-er Jahre basieren, abgewichen werden kann (so bspw. zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER; SG Stade, Beschluss vom 30.09.2005, Az: S 19 SO 82/05 ER).

    Schon der "Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen" von 1999 gibt einen solchen Grund, von den "Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Gewährung von Krankenkostzulage in der Sozialhilfe" (Kleinere Schriften des Deutschen Vereins, 2. Aufl., 1997) abzuweichen (so bspw. zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER).

    Das gilt ebenfalls für die gutachtlichen Stellungnahmen aus den Jahren 2002 und 2004 (so bspw. insgesamt zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER; SG Stade, Beschluss vom 30.09.2005, Az: S 19 SO 82/05 ER).

  • BVerwG, 24.09.2003 - 1 B 227.03

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Darlegung der

    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER).

    Das einstweilige Rechtsschutzverfahren dient nicht dazu, unter Abkürzung des Hauptsacheverfahrens geltend gemachte materielle Rechtspositionen vorab zu realisieren (so ausdrücklich: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER).

  • SG Stade, 30.09.2005 - S 19 SO 82/05

    Anspruch eines Diabetikers auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen

    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Bereits der Begutachtungsleitfaden des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom Januar 2002, als auch das Rationalisierungsschema 2004 stellen aber solche neuen Erkenntnisse dar, so dass von den Empfehlungen des Deutschen Vereines, die auf Erkenntnissen Anfang der 90-er Jahre basieren, abgewichen werden kann (so bspw. zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER; SG Stade, Beschluss vom 30.09.2005, Az: S 19 SO 82/05 ER).

    Das gilt ebenfalls für die gutachtlichen Stellungnahmen aus den Jahren 2002 und 2004 (so bspw. insgesamt zutreffend: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER; SG Stade, Beschluss vom 30.09.2005, Az: S 19 SO 82/05 ER).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Er liegt vor, wenn dem Antragsteller wesentliche, insbesondere irreversible Nachteile drohen, die für ihn ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar machen und die Regelung zur Verhinderung dieser unzumutbaren Nachteile durch eine Anordnung nötig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.1977, Az: 2 BvR 42/76).

    Der Anordnungsgrund liegt - wie bereits ausgeführt - nur vor, wenn dem Antragsteller wesentliche, insbesondere irreversible Nachteile drohen, die für ihn ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar machen und die Regelung zur Verhinderung dieser unzumutbaren Nachteile durch eine Anordnung nötig erscheint (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.10.1977, Az: 2 BvR 42/76).

  • LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit, also für die Zeit vor Rechtshängigkeit des Eilverfahrens, herbeizuführen ist, von einer - hier nicht glaubhaft gemachten - in die Gegenwart fortwirkenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern des Hauptsacheverfahrens (vgl. dazu zuletzt bspw. ausdrücklich: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2006, Az: L 13 As 1620/06 ER-B; Hessisches LSG, Beschluss vom 06.07.2006, Az: L 7 AS 86/06 ER).
  • LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Dabei muss es sich um einen der Durchsetzung zugänglichen materiell-rechtlichen Anspruch (vgl. Berlit, info also 2005, 3, 7 sowie im Anschluss hieran ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS/ER und Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.09.2005, Az: L 3 B 155/05 AS/ER) des Antragstellers handeln.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2006 - L 20 B 109/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Auch die neuere obergerichtliche Rechtsprechung hat sich von der Richtigkeit der Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft bereits überzeugt (so bspw. zutreffend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2006, Az: L 20 B 109/06 AS; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24.11.2005, Az: L 9 B 259/05 SO; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 06.09.2005, Az: L 9 B 186/05 SO ER) und dabei ausgeführt, dass nach dem "Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner (BDEM) e. V., der Deutschen Adipositas Gesellschaft e.V., der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) e.V., des Verbandes der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband (VDD) e.V. und des Verbandes der Diplom-Oecotrophologen (VDOE) e.V." sowie dem "Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulage) gemäß § 23 Abs. 4 BSHG (jetzt: § 30 Abs. 5 SGB XII)" des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom Januar 2002 - die gleichfalls beide dem erkennenden Gericht vorliegen und Grundlage dieser Entscheidung sind - bei Diabetes mellitus eine diabetesorientierte kalorienreduzierte, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung gegebenenfalls unter Nutzung der auch in Discountketten angebotenen speziell für Diabetiker geeigneten Nahrungsmitteln angezeigt ist, ohne dass ein finanzieller Mehraufwand entsteht.
  • VG Schleswig, 18.08.2005 - 3 B 155/05
    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Dabei muss es sich um einen der Durchsetzung zugänglichen materiell-rechtlichen Anspruch (vgl. Berlit, info also 2005, 3, 7 sowie im Anschluss hieran ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS/ER und Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.09.2005, Az: L 3 B 155/05 AS/ER) des Antragstellers handeln.
  • OVG Berlin, 23.02.1995 - 6 B 49.93
    Auszug aus SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
    Zu einer Verminderung des Kostenansatzes trägt auch bei, dass die früher angesetzte Quote von 20 % für Schwund und Verderb und von 2 % für Gewürze und Zutaten jedenfalls in diesem Umfang nicht mehr anerkannt wird (vgl. Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, 2. neu bearbeitete Auflage 1997, Heft 48 der Kleineren Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Seite 33, und OVG Berlin, Urteil vom 23.02.1995, Az: 6 B 49.93).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 6 AS 71/07

    Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch

    Der Senat schließt sich dem aktuellen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisstand an, der in dem Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner ua (www.daem.de) abgedruckt in: Aktuel Ernaehr MdE 2004, S. 245 ff) sowie den Ernährungsempfehlungen für Diabetiker der Diabetes-Gesellschaft Deutschland (www.diabetes-deutschland.de) und der Stellungnahme des Ausschusses Ernährung der Deutschen Diabetologischen Gesellschaft dargestellt ist (so auch SG Lüneburg Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06-; SG Dresden, Beschluss vom 30. August 2006, - S 23 AS 1372/06 ER - jeweils mwNw).
  • SG Oldenburg, 28.04.2010 - S 49 AS 27/08
    Dieser Rechtsprechung folgt auch die erkennende Kammer in ständiger Rechtsprechung wie in dementsprechenden Entscheidungen auch durchweg die sozialgerichtliche Recht-sprechung anderer Gerichte, so das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 27.06.2007 - L 2 AS 131/07 -, der für Berufungsverfahren der hier entscheidenden Kammer zuständige 13. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 22.05.2008 - L 13 AS 47/07 NZB -, der 8. Senat dieses Gerichts im Beschluss vom 02.03.2007 L 8 AS 5/07 NZB - sowie auch der 6. Senats gemäß Beschluss vom 26.02.2007 - L 6 AS 71/07 ER - ebenso das Bay. LSG im Urteil vom 31.08.2006 - L 7 AS 86/06 - und das Hess. LSG im Beschluss vom 14.11.2006 - L 9 SO 62/06 ER - wie auch das SG Dresden im Beschluss vom 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06 ER - mit ausführlicher Begründung.

    Fructose, Zuckeralkohol und andere energiehaltige Zuckeraustauschstoffe, die alle Kalorienlieferanten seien, hätten gegenüber der Verwendung von üblichem Zucker (Saccharose) für Menschen mit Diabetes keine nennenswerte Vorteile außer einer verminderten Kariesbildung (abgerufen unter: http://www.diabetes-deutschland.de; vgl. dazu auch: LSG, Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2007, Az.: L 6 AS 71/07 ER; ähnlich auch: SG Dresden, Beschluss vom 30.08.2006, Az.: 23 AS 1372/06 ER).

  • LSG Sachsen, 12.02.2009 - L 3 B 428/08 AS-NZB

    Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen grundsätzlicher

    Sie nahm dabei Bezug auf den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 30. August 2006 (Az.: S 23 AS 1372/06 ER), wonach ein medizinisch indizierter Mehrbedarf für Diabeteserkrankungen ausweislich einer Stellungnahme der Deutschen Diabetesgesellschaft zum Thema Mehraufwand für Diabeteskost nicht mehr bestehe.
  • SG Würzburg, 22.10.2007 - S 15 AS 587/07

    Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Hyperlipidämie

    Lediglich ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, dass die im Falle des Klägers im Hinblick auf die bei ihm bestehende Adipositas gebotene Reduktionskost bei einer angenommenen Energiezufuhr von 1000 kcal täglich vielmehr sogar einen Differenzbetrag von 24, 03 Euro ergibt, der erspart wird (vgl. SG Dresden, Beschluss vom 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06 ER mit Verweis auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins, S. 36).
  • SG Lüneburg, 03.04.2008 - S 30 AS 508/08

    Anspruch auf Mehrbedarf nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aufgrund

    Der Senat schließt sich dem aktuellen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisstand an, der in dem Rationalisierungsschema 2004 des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner ua (www.daem.de) abgedruckt in: Aktuel Ernaehr MdE 2004, S. 245 ff) sowie den Ernährungsempfehlungen für Diabetiker der Diabetes-Gesellschaft Deutschland (www.diabetes-deutschland.de) und der Stellungnahme des Ausschusses Ernährung der Deutschen Diabetologischen Gesellschaft dargestellt ist (so auch SG Lüneburg Urteil vom 29. August 2006, - S 25 AS 55/06-; SG Dresden, Beschluss vom 30. August 2006, - S 23 AS 1372/06 ER - jeweils mwNw).
  • SG Aachen, 12.03.2008 - S 5 (26, 5) AS 147/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Kammer schließt sich diesen Erkenntnissen an (so auch Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06 ER; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.11.2005 - L 9 B 259/05 SO; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2006 - L 20 B 109/06 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 9 B 59/07
    Mit seiner Beschwerde verfolgt der Beschwerdeführer sein Begehren weiter, ihm für das zum Aktenzeichen S 23 AS 1372/06 des Sozialgerichts Hildesheim geführte Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt D. in E. zu gewähren.
  • VG Bremen, 26.11.2007 - S8 K 2018/06

    Kein ernährungsbedingter Mehrbedarf bei Diabetes mellitus Typ IIb, Hyperlipidamie

    Bei dieser Art der Ernährung entstehen keine Mehrkosten (vgl. zu Diabetes mellitus Typ II b auch VG Bremen, Urteil vom 24.09.2007, Az. S8 K 1078/05; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2007, Az. L 2 AS 731/07; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 26.02.2007, Az. L 6 AS 71/07 ER; SG Berlin, Urteil vom 19.12.2006, Az. S 104 AS 1570/06; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.11.2006, Az. L 9 SO 62/06; SG Dresden, Beschluss vom 30.08.2006, Az. S 23 AS 1372/2006; SG Lüneburg, Urteil vom 29.08.2006, Az. S 25 AS 55/06; VG Stade Beschluss vom 30.09.2005, Az. S 19 SO 82/05 ER).
  • SG Düsseldorf, 22.08.2006 - S 28 (23) AS 199/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Das Gericht nimmt an dieser Stelle zudem Bezug auf neuere sozialgerichtliche Rechtsprechung, die sich ebenfalls von der Richtigkeit der Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 14.12.2004 überzeugt hat und vor diesem Hintergrund -zusätzlich gestützt auf das Rationalisierungsschema 2004- die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung im Fall von Diabetiker ablehnt (Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 06.09.2005 -L 9 B 186/05 SO ER- und Beschluss vom 24.11.2005 -L 9 B 259/05 SO PKH-; SG Dresden Beschluss vom 30.08.2006 -S 23 AS 1372/06 ER-; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 23.06.2006 -L 20 B 109/06 AS-).
  • SG Düsseldorf, 22.08.2006 - S 28(23) AS 199/05

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Geltendmachung von Mehrbedarf wegen

    Das Gericht nimmt an dieser Stelle zudem Bezug auf neuere sozialgerichtliche Rechtsprechung, die sich ebenfalls von der Richtigkeit der Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 14.12.2004 überzeugt hat und vor diesem Hintergrund -zusätzlich gestützt auf das Rationalisierungsschema 2004- die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung im Fall von Diabetiker ablehnt (Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 06.09.2005 -L 9 B 186/05 SO ER - und Beschluss vom 24.11.2005 -L 9 B 259/05 SO PKH-; SG Dresden Beschluss vom 30.08.2006 -S 23 AS 1372/06 ER-; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 23.06.2006 -L 20 B 109/06 AS-).
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